Transferagentur und Transfergesellschaft werden gefördert
Der Staat hat durch das Gesetz § 216a+b, SGB III, zwei Instrumente geschaffen, die den Übergang der betroffenen Mitarbeiter in eine neue Beschäftigung ermöglichen sollen: die Transferagentur und die Transfergesellschaft.
Bei der Transferagentur - unsere Teamberatung - kann die Outplacementmaßnahme von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die Förderfähigkeit durch die Agentur für Arbeit hängt von den betrieblichen Gegebenheiten und persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmer ab Sie findet immer innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist statt. Im Unterschied zur Transfergesellschaft verbleibt der Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungszeit bei seinem Arbeitgeber. Der Vorteil: Der Mitarbeiter kann sich noch aus seinem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus aktiv bewerben. Das erhöht seine Chancen um ein Vielfaches, schneller einen neuen Job zu finden.
Bei der Transfergesellschaft wird der freigesetzte Mitarbeiter in ein befristetes Arbeitsverhältnis in die Gesellschaft übernommen. Die Transfergesellschaft unterstützt den Mitarbeiter bei seiner beruflichen Neuorientierung. Die Maßnahme wird durch das so genannte Transferkurzarbeitergeld gefördert.
Weitere Infos unter www.rundstedttransfer.de
Bei der Transferagentur - unsere Teamberatung - kann die Outplacementmaßnahme von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die Förderfähigkeit durch die Agentur für Arbeit hängt von den betrieblichen Gegebenheiten und persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmer ab Sie findet immer innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist statt. Im Unterschied zur Transfergesellschaft verbleibt der Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungszeit bei seinem Arbeitgeber. Der Vorteil: Der Mitarbeiter kann sich noch aus seinem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus aktiv bewerben. Das erhöht seine Chancen um ein Vielfaches, schneller einen neuen Job zu finden.
Bei der Transfergesellschaft wird der freigesetzte Mitarbeiter in ein befristetes Arbeitsverhältnis in die Gesellschaft übernommen. Die Transfergesellschaft unterstützt den Mitarbeiter bei seiner beruflichen Neuorientierung. Die Maßnahme wird durch das so genannte Transferkurzarbeitergeld gefördert.
Weitere Infos unter www.rundstedttransfer.de
